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Ab 01.01.2004 ist hiernach die unentgeltliche Gestellung einer Unterkunft einschließlich Heizung und Beleuchtung lohnsteuerlich wie folgt zu bewerten:
Besoldungsgruppe A 1 bis A 4 oder entsprechende Mannschaftsdienstgrade
- | mit Standort in den alten Ländern | 47,92 €, |
- | mit Standort in den neuen Ländern | 43,50 €; |
Besoldungsgruppe A 5 und A 6 oder entsprechende Mannschafts-/Unteroffiziersdienstgrade
- | mit Standort in den alten Ländern | 86,26 €, |
- | mit Standort in den neuen Ländern | 78,30 €; |
Besoldungsgruppe A 7 und höher oder entsprechende Feldwebel- und Offiziersdienstgrade
- | mit Standort in den alten Ländern | 162,94 €, |
- | mit Standort in den neuen Ländern | 147,90 €; |
Beamtenanwärter und Polizeimeisteranwärter im Bundesgrenzschutz
- | mit Standort in den alten Ländern | 57,51 €, |
- | mit Standort in den neuen Ländern | 52,20 €; |
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