Gegenüber der im BStBl 2003 I S. 654ff durch gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 18. Dezember 2003 veröffentlichten Fassung der AStBV (St) 2004 hat das Bundesministerium der Finanzen folgende redaktionelle Änderungen durchgeführt:
In Nummer 82 Abs. 1 wurde der Klammerzusatz (§ 408 Abs. 2 Satz 1 StPO) durch „§ 408 Abs. 3 Satz 1 StPO” und
In Nummer 82 Abs. 2 der Klammersatz (§ 408 Abs. 1 Satz 3 letzter Halbsatz;) durch „§ 408 Abs. 1 Satz 1 letzter Halbsatz;” ersetzt.
In Nummer 130 wurde der Verweis auf das BMF-Schreiben aktualisiert: „BMF-Schreiben vom 29.04.1997 - IV C 7 - S 1300 - 69/97 - (BStBl 1997 I S. 541f.)”.
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