Diese Erlasse ergehen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und treten mit Wirkung vom 1. April 2014 in Kraft.
Der „Rahmenbeschluss 2006/960/JI des Rates vom 18. Dezember 2006 über die Vereinfachung des Austauschs von Informationen und Erkenntnissen zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union”Amtsblatt der Europäischen Union - ABl L 386 vom 29.12.2006, S. 89 in der Fassung der Berichtigung durch ABl L 75 vom 15.03.2007, S. 26 - im Folgenden „Rahmenbeschluss” genannt. (auch „Schwedische Initiative” genannt) ist ein Rechtsinstrument zur schnelleren und effektiveren Zusammenarbeit der Behörden mit Polizeiaufgaben.
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