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Ab 01.01.2006 ist hiernach die unentgeltliche Gestellung einer Unterkunft einschließlich Heizung und Beleuchtung lohnsteuerlich wie folgt zu bewerten:
Besoldungsgruppe A 1 bis A 4 oder entsprechende Mannschaftsdienstgrade
- | mit Standort in den alten Ländern | 49,12 €, |
- | mit Standort in den neuen Ländern | 45,50 €; |
Besoldungsgruppe A 5 und A 6 oder entsprechende Mannschafts-/Unteroffiziersdienstgrade
- | mit Standort in den alten Ländern | 88,42 €, |
- | mit Standort in den neuen Ländern | 81,90 €; |
Besoldungsgruppe A 7 und höher oder entsprechende Feldwebel- und Offiziersdienstgrade
- | mit Standort in den alten Ländern | 167,02 €, |
- | mit Standort in den neuen Ländern | 154,70 €; |
Beamtenanwärter und Polizeimeisteranwärter der Bundespolizei
- | mit Standort in den alten Ländern | 58,95 €, |
- | mit Standort in den neuen Ländern | 54,60 €; |
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