Nach einem Urteil des FG Köln vom 15.03.2006 -
Die Finanzverwaltung folgt dieser Rechtsprechung nicht. Parkplätze/Stellplätze, die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern zur Verfügung stellt, sind generell nicht zu besteuern.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|