Der Bundesfinanzhof hat mit der im Bundessteuerblatt veröffentlichten Entscheidung vom 16. Juli 1997 -
In Zusammenhang damit ist gefragt worden, ob das Merkmal der „Zusammenballung von Einkünften” als Voraussetzung für die Anwendung des § 34 Abs. 1 EStG auch dann erfüllt ist, wenn im Einzelfall Gehalt und Entschädigung im Jahr der Vertragsauflösung insgesamt den Betrag eines früheren Jahresgehalts nicht übersteigen. Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit dem Bundesministerium der Finanzen und den obersten Finanzbehörden der anderen Länder wird dazu folgende Auffassung vertreten:
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