Der BFH hat mit Beschl. v. 4. 12. 1996 (DB 1997 S.
Der Beschl. steht im Widerspruch zu dem o. g. bundeseinheitlichen Ländererl. Der FinMin bittet, aus dem Beschl. zunächst keine gegen den Bezugserl. v. 9. 8. 1995 gerichteten Folgerungen zu ziehen, d. h. formwechselnde Umwandlungen von PersGes in KapGes und umgekehrt grunderwerbsteuerlich nach wie vor als steuerbare Rechtsträgerwechsel zu behandeln.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|