Viele Berufsverbände haben spontan in den ersten Tagen Spendenkonten für Berufskollegen eingerichtet, obwohl sie keine Zuwendungsbestätigungen ausstellen dürfen. Zur Berücksichtigung dieser Zuwendungen vertritt das Fin Min Sachsen in Abstimmung mit dem Fin Min Sachsen-Anhalt folgende Auffassung:
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