Das BVerfG hat mit Beschluss vom 07.07.2010 zum rückwirkenden Wegfall des halben Steuersatzes für Entlassungsabfindungen durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 entschieden. Die Neuregelung der Besteuerung von Entschädigungen nach § 34 Abs. 1 EStG i. V. m. § 52 Abs. 47 EStG i. d. F. des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 vom 24.03.1999 (BGBl 1999 I S.
Nach Auffassung des BVerfG führt die Neuregelung in zwei Fallgestaltungen zu einer unzulässigen unechten Rückwirkung:
Die Entschädigung wurde im Jahr 1998, aber noch vor der Einbringung des Gesetzentwurfs in den Bundestag am 09.11.1998, verbindlich vereinbart und die Auszahlung erfolgte im Jahr 1999.
Die Entschädigung wurde - unabhängig vom Zeitpunkt der Vereinbarung - noch vor der Verkündung der Neuregelung am 31.03.1999 ausgezahlt.
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