Für den Veranlagungszeitraum 2004 werden im Wesentlichen die gleichen Vordrucke wie für das Vorjahr verwendet. Die Erstausstattung der Finanzämter mit den Einkommensteuererklärungsvordrucken wird im Dezember 2004 erfolgen.
Ab dem Veranlagungszeitraum 2004 wird erstmals die „Vereinfachte Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer” (Vordruck ESt 1 V) eingeführt. Siehe hierzu FinMin Schleswig-Holstein mit Erlass vom 29. November 2004 -
Die Auflage der bisherigen „Anlage VA” ist auf Grund der Neuregelung des Verlustabzugs durch Art. 1 des Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz vom 22. Dezember 2003 (BStBl 2004 I S. 14) ab dem Veranlagungszeitraum 2004 nicht mehr erforderlich.
Gegenüber den Vordrucken für das Vorjahr sind folgende Änderungen bzw. Ergänzungen zu verzeichnen:
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