Ab dem 1. Juli 2014 wird Müttern oder Vätern für die Erziehungszeiten ihrer vor 1992 geborenen Kinder die sogenannte „Mütterrente” gezahlt. Hierbei handelt es sich um einen Teil der Leibrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
Es ist gefragt worden, in welcher Höhe die „Mütterrente” der Besteuerung unterliegt. Hierzu bitte ich folgende Auffassung zu vertreten:
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|