Leistungen, die im Rahmen der Eingliederungshilfe nach § 54 SGB XII erbracht werden, können nach § 4 Nr. 16 Buchst. l UStG umsatzsteuerfrei sein (Abschn. 4.16.5 Abs. 21 Satz 2 UStAE). Hierzu zählen nach Auffassung der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder auch die Leistungen von Gebärdensprachdolmetschern. Diese Leistungen können auch steuerfrei sein, wenn sie im Rahmen des § 57 SGB IX (Förderung der Verständigung) erbracht werden.
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