Für einen Sanierungsgewinn können nach Abschaffung der Steuerbefreiung gemäß § 3 Nr. 66 EStG a. F. auf der Grundlage des v. g. BMF-Schreibens vom 27. März 2003 Steuerstundung und Steuererlass aus sachlichen Billigkeitsgründen beantragt werden.
Im Revisionsverfahren
gegen das Urteil das FG München vom 12. Dezember 2007, EFG 2008,
In dem Revisionsverfahren
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