Es ist die Frage gestellt worden, ob die Aufwendungen einer Mitunternehmerschaft im Zusammenhang mit der Erstellung einer Erklärung zur Feststellung eines Grundbesitzwerts nach § 151 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 BewG bzw. des Werts des Anteils am Betriebsvermögen nach § 151 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BewG für Zwecke der Erbschaftsteuer als Betriebsausgaben abzugsfähig sind.
Hierzu bitte ich folgende Auffassung zu vertreten:
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