Mit der Bezugs-Kurzinformation hatte ich zum Umgang mit Anträgen auf Änderung der Bescheide über die Festsetzung des Anspruchs auf Auszahlung des Körperschaftsteuerguthabens unter Hinweis auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. November 2009 (
Mit der Aktualisierung vom 6. Februar 2015 hatte ich darüber unterrichtet, dass der BFH in seinem nichtveröffentlichten Urteil vom 11.11.2014 (
In einem weiteren Klageverfahren (
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