Körperschaftsteuer-Kurzinformationen 2016 Nr. 9
Das Finanzgericht Köln hat mit Urteil vom 17.03.2016 -
Mit Beschluss vom 01.09.2016 -
Der BFH hat mit Urteil vom 18. Oktober 2017 - V R 46/16 - (BStBl 2018 II S. 672) die Entscheidung der Vorinstanz bestätigt und die Abgabe von Medikamenten zur Blutgerinnung an Hämophiliepatienten dem Zweckbetrieb Krankenhaus nach § 67 AO auch für den Fall zugeordnet, dass der Patient sich das Medikament im Rahmen einer ärztlich kontrollierten Heimselbstbehandlung selbst verabreicht.
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