Die gem. § 5b EStG elektronisch übermittelten Gewinnermittlungsunterlagen enthalten häufig wesentlich weniger Informationen als die bisher in Papier eingereichten Jahresabschlüsse. Infolgedessen ergibt sich vielfach weiterer Ermittlungsaufwand. Dazu wird auf Folgendes hingewiesen:
beigefügten Schautafeln genutzt werden. Darin ist u. a. exemplarisch dargestellt, wie im Datev-System Voreinstellungen zur Übermittlung von Kontennachweisen hinterlegt werden können.
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