Eine Rundfunkanstalt beauftragt externe Dienstleister mit der Gestellung von Kamerateams, die auf Weisung eines sog. Realisators der Rundfunkanstalt Filmaufnahmen in vertraglich festgelegter technischer Qualität erstellen. Die technische Leitung und Verantwortung während des Dreheinsatzes obliegt den Kamerateams der Dienstleister. Die Rundfunkanstalt übernimmt keine Haftung für Personen- oder Sachschäden während des Dreheinsatzes. Die Dienstleister erhalten von der Rundfunkanstalt Pauschalen für volle oder halbe Drehtage und diverse Zuschläge für Nachtarbeit, Zusatzpersonal, Zusatzgerätschaften und Ähnliches. Sie übertragen der Rundfunkanstalt sämtliche Rechte an dem erstellten Material, die sich aus dem
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