Die Landesverordnung zur Bestimmung der zuständigen Stelle für die Erteilung von Bescheinigungen nach § 7i Absatz 2 und § 10g Absatz 3 EStG vom 15. Dezember 1978 entsprach nicht mehr den derzeit bestehenden Zuständigkeitsabgrenzungen zwischen dem Landesamt für Denkmalpflege, dem Archäologischen Landesamt und der Stadt Lübeck und ist durch die Landesverordnung zur Bestimmung der zuständigen Stelle für Bescheinigungen nach § 7i Absatz 2 und § 10g Absatz 3 EStG vom 20. Januar 2015 (GVOBI. Schl.-H. S. 48) aufgehoben worden.
Durch den Erlass der neuen Landesverordnung sind die Voraussetzungen dafür geschaffen worden, dass die nach dem
Die Zuständigkeiten für die Erteilung der Bescheinigungen stellen sich wie folgt dar:
Landesamt für Denkmalpflege
Schleswig-Holstein
Wall 47/51
24103 Kiel
Für den Bereich der Hansestadt Lübeck:
Hansestadt Lübeck
- Abteilung Denkmalpflege -
Königstraße 21
23552 Lübeck
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|