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Ab Kalenderjahr 2005 ist hiernach die unentgeltliche Gestellung einer Unterkunft einschließlich Heizung und Beleuchtung lohnsteuerlich wie folgt zu bewerten:
- | mit Standort in den alten Ländern | 48,55 Euro |
- | mit Standort in den neuen Ländern | 44,50 Euro |
- | mit Standort in den alten Ländern | 87,39 Euro |
- | mit Standort in den neuen Ländern | 80,10 Euro |
- | mit Standort in den alten Ländern | 165,07 Euro |
- | mit Standort in den neuen Ländern | 151,30 Euro |
Beamtenanwärter und Polizeimeisteranwärter im Bundesgrenzschutz
- | mit Standort in den alten Ländern | 58,26 Euro |
- | mit Standort in den neuen Ländern | 53,40 Euro |
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