Es ist gefragt worden, wie Gymnastikkurse einer Physiotherapeutin für eine in der Rechtsform eines Vereins organisierte Selbsthilfegruppe umsatzsteuerrechtlich zu beurteilen sind. Die Kurse werden mehrfach in der Woche in den eigenen Praxisräumen der Physiotherapeutin durchgeführt. Die Vergütung wird nach der Zahl der erbrachten Einheiten Trockengymnastik (jeweils 45 Minuten) bzw. Wassergymnastik (jeweils 30 Minuten) bemessen. Die Teilnehmerzahl pro Kurs hat keine Auswirkung auf die Höhe des Honorars. Einige Mitglieder der Selbsthilfegruppe verfügen über eine ärztliche Verordnung für Funktionstraining nach § 43 Abs. 1 Satz 1 SGB V i. V. m. §§ 44 Abs. 1 Nr. 4 SGB IX, andere jedoch nicht. Der überwiegende Teil der Mitglieder führt nach Ablauf der üblicherweise für 12 bis 24 Monate gültigen ärztlichen Verordnung das Funktionstraining fort. Unmittelbare vertragliche Beziehungen zwischen der Physiotherapeutin und den Kursteilnehmern bestehen nicht.
Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder vertreten hierzu folgende Auffassung:
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