Autor: Prof. Dr. Peter Mann |
Räume, die sowohl unternehmerisch als auch für private Wohnzwecke genutzt werden, unterliegen dem gesteigerten Schutz aus Art. 13 GG. Ein Betreten ohne richterliche Anordnung ist in diesen Fällen daher nur bei dringenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung möglich.
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