Autor: Diplom-Finanzwirt Jochen Wenning |
Um die erheblichen Umsatzsteuerausfälle durch ausgefeilte Betrugsmodelle zu verhindern, wurden bereits diverse gesetzgeberische Maßnahmen getroffen, die zumindest in Teilbereichen zu einer Abkehr von der Netto-Allphasen-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug geführt haben. So wurde im § 13b UStG für bestimmte Leistungsbezüge der Empfänger einer Leistung zum Schuldner der Umsatzsteuer gemacht.
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