Gestaltungshinweise

Die Finanzverwaltung hat zur Einführung der Umsatzsteuerlagerregelung ein BMF-Schreiben (v. 28.01.2004 - IV D 1 - S 7157 - 1/04) herausgegeben. Hieraus ergeben sich folgende Grundsätze:

Die Lieferung bestimmter Warengruppen an einen Unternehmer für sein Unternehmen sind gem. § 4 Nr. 4a UStG von der Umsatzbesteuerung befreit, wenn der Gegenstand der Lieferung im Zusammenhang mit der Lieferung in ein Umsatzsteuerlager eingelagert wird oder sich in einem Umsatzsteuerlager befindet.