Autor: Diplom-Finanzwirt Udo Vanheiden |
Die Voraussetzungen der Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen i.S.d. § 6 UStG müssen gem. § 6 Abs. 4 UStG vom Unternehmer nachgewiesen werden. Das BMF hat mit Zustimmung des Bundesrats aufgrund der Ermächtigung in § 6 Abs. 4 Satz 2 UStG folgende Rechtsverordnungen zum Nachweis der Steuerbefreiung erlassen:
Rechtsnatur der Nachweispflichten: Die Nachweispflichten nach § 6 Abs. 4 UStG i.V.m. § 8 UStDV sind nach den vom EuGH (Urt. v. 27.09.2007 - Rs. C-146/05, Colleé) aufgestellten Grundsätzen keine materiell-rechtliche Voraussetzung für die Steuerbefreiung. Die zur innergemeinschaftlichen Lieferung ergangenen Regelungen gelten auch für Ausfuhrlieferungen ("Steuerbefreiung trotz fehlenden Buchnachweises", BFH, Urt. v. 28.05.2009 - V R 23/08; Anforderungen an den Buchnachweis, BFH, Urt. v. 28.08.2014 - V R 16/14).
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