I. Streitig ist eine Haftung des Klägers und Revisionsbeklagten (Kläger) nach § 18 Abs. 8 des Umsatzsteuergesetzes (UStG 1980) i.V.m. § 55 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV 1980) in der im Streitjahr 1990 gültigen Fassung.
Der Kläger war im Streitjahr 1990 durch (steuerpflichtige) Vermietung eines Wohnobjektes sowie durch "Erstellung von wissenschaftlichen Studien für die Bundespost" (mit Umsätzen in Höhe von 211 193 DM) unternehmerisch tätig.
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