I. Die Beteiligten streiten darüber, ob der innergemeinschaftliche Erwerb eines neuen Fahrzeugs durch die Kläger und Revisionskläger (Kläger) nach Art. 12 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften vom 8. April 1965 --Privilegienprotokoll-- (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 152 vom 13. Juli 1967, S. 14) oder Art. 10 des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Europäischen Währungsinstitut über den Sitz des Instituts vom 12. September 1995 --EWI-Sitzabkommen-- (BGBl II 1996, 654) steuerfrei ist.
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