Irrtümlich zu hoch ausgewiesene Steuer

Autor: Prof. Dr. Peter Mann

Irrtümlich zu hoch ausgewiesene Steuer

Autohändler A liefert an B einen Pkw zu einem Kaufpreis von 6.000 Euro einschl. der gesetzlichen Umsatzsteuer von 19 %. Es wird ein Kaufvertrag gefertigt, in dem die Umsatzsteuer ausgewiesen wird. Bei der Berechnung der Steuer aus dem Bruttobetrag berechnet A jedoch den Steuerbetrag wie folgt: A berechnet 19 % aus 6.000 Euro, mithin 1.140 Euro. Dieser Betrag wird in einer Rechnung gesondert ausgewiesen.

A hat die Umsatzsteuer falsch berechnet. Tatsächlich wären bei einem Kaufpreis von 6.000 Euro nur 957,98 Euro gesondert auszuweisen. Bei den 6.000 Euro handelt es sich um den Bruttobetrag, in dem die Steuer von 19 % enthalten ist. Die Steuer ist daher aus diesem Betrag herauszurechnen. Da A den Steuerbetrag zu hoch berechnet hat, schuldet er den Mehrbetrag aus § 14c Abs. 1 UStG.

Der Mehrbetrag berechnet sich wie folgt:

Rechnungsbetrag (brutto)

6.000,00 Euro