Juristische Person des öffentlichen Rechts

Autor: Prof. Dr. Peter Mann

Juristische Person des öffentlichen Rechts

Ein Hoheitsbetrieb oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts weist in einem Dokument einen Steuerbetrag gesondert aus. Probleme kann es mit sich bringen, wenn die juristische Person des öffentlichen Rechts bereits im Hinblick auf die Geltung des § 2b UStG Rechnungen mit gesondertem Steuerausweis erteilt hat. Für das Jahr 2023 hat der BMF mit Schreiben vom 02.02.2023 (III C 2 - S 7358/19/10001 :007) eine Nichtbeanstandungsregelung getroffen.