I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), eine GmbH, betreibt ein Fitness-Center mit Sauna und Racketbereich. Ihre Kunden können als Tagesgäste Einzelkarten lösen oder als "Mitglieder" Abonnements buchen. Für die Tagesgäste werden folgende Tageskarten angeboten:
1. Nutzung nur Fitnessbereich
2. Nutzung nur Sauna
3. Nutzung nur Racket
4. Nutzung Sauna und Racket
Statt Tageskarten können auch Elfer-Karten erworben werden.
Im Rahmen der "Mitgliedschaft" werden folgende Konstellationen angeboten:
1. Nutzung nur Fitnessbereich
2. Nutzung nur Sauna
3. Nutzung nur Racket
4. Kombivertrag für Nutzung von Fitness und Sauna
5. Kombivertrag für Nutzung von Racket und Sauna
6. Kombivertrag für Nutzung von Fitness, Racket und Sauna
(VIP-Vertrag)
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