FG Düsseldorf, vom 16.10.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 14 K 5000/00
Kein sofortiger Abzug der nach § 15 Abs. 1b UStG 1999 nicht abziehbaren hälftigen Vorsteuer als Betriebsausgabe
BFH, Urteil vom 03.03.2005 - Aktenzeichen III R 72/03
DRsp Nr. 2005/9339
Kein sofortiger Abzug der nach § 15 Abs. 1bUStG 1999 nicht abziehbaren hälftigen Vorsteuer als Betriebsausgabe
»1. Die hälftige Umsatzsteuer auf den Erwerb eines PKW, die im Jahr 1999 nach § 15 Abs. 1bUStG nicht als Vorsteuer abgezogen worden ist, obwohl unter Berufung auf Art. 17 der Richtlinie 77/388/EWG der volle Vorsteuerabzug für den PKW hätte geltend gemacht werden können, gehört zu den Anschaffungskosten des PKW. Sie kann nicht sofort als Betriebsausgabe abgezogen werden.2. Die Ausnahmeregelungen des § 9b Abs. 1 Satz 2 EStG in der bis zu seiner Aufhebung durch das StÄndG 2001 geltenden Fassung greifen nicht ein.«