Die Beteiligten streiten über den Umfang, in dem die Antragstellerin -Astin.- zur Umsatzsteuer optiert und zu dem sie zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
Gegenstand ihres Unternehmens sind der An- und Verkauf von Grundstücken, die Verwaltung von eigenem und fremdem Grundbesitz, die Vermittlung und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Immobilien und Darlehen, sonstige Makler- sowie Bauträger- und Baubetreuertätigkeiten, die Finanzierungsberatung und alle damit mittel- oder unmittelbar zusammenhängenden Tätigkeiten.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|