Kommunaler Wasserbeschaffungsverband

Autor: Prof. Dr. Peter Mann

Kommunaler Wasserbeschaffungsverband

Ein Zweckverband in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts betreibt eine Wasserversorgungsanlage zur Förderung und Abgabe von Trink- und Gebrauchswasser. Das geförderte Wasser wird an die angeschlossenen kommunalen Verbandsmitglieder unmittelbar in einem Maschinen-/Pumpenhaus entgeltlich abgegeben. Weder beliefert der Kläger Endverbraucher noch verfügt er über ein eigenes Rohrleitungsnetz. Nach Auffassung des BFH ist hier bei richtlinienkonformer Auslegung des § 2 Abs. 3 UStG (a.F.) i.V.m. § 4 Abs. 3 und 5 KStG eine Unternehmereigenschaft des kommunalen Wasserbeschaffungsverbands gegeben (BFH, Urt. v. 02.03.2011 - XI R 65/07).