FG Niedersachsen - Urteil vom 26.04.2012
16 K 390/11
Normen:
UStG 2005 § 4 Nr. 12 Satz 2;

Kurzfristige Vermietung eines Campingplatzes

FG Niedersachsen, Urteil vom 26.04.2012 - Aktenzeichen 16 K 390/11

DRsp Nr. 2012/20918

Kurzfristige Vermietung eines Campingplatzes

Ob eine langfristige und daher steuerbefreite Vermietung eines als Campingplatz genutzten Grundstücks anzunehmen ist, hängt allein von der aus den gesamten äußeren Umständen abzuleitenden Absicht des Vermieters ab. Auf die tatsächliche Dauer der Vermietung kommt es nicht an. Wird ein Campingplatz für eine Saison von weniger als sechs Monaten angemietet, gehen die Vertragsparteien aber von einer Anmietung auch für die nächste Saison aus, ist eine kurzfristige Vermietung nach § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG nicht gegeben.

Normenkette:

UStG 2005 § 4 Nr. 12 Satz 2;

Tatbestand: