Land- und forstwirtschaftliche Betriebe

Autor: Prof. Dr. Peter Mann

Land- und forstwirtschaftliche Betriebe

Die Frage, ob ein land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb vorliegt, richtet sich nach den allgemeinen für das Ertragsteuerrecht geltenden Grundsätzen (vgl. R 15.5 EStR 2012). Danach ist Land- und Forstwirtschaft die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Erzeugung von Pflanzen und Tieren sowie die Verwertung der dadurch selbst gewonnenen Erzeugnisse. Ob diese Voraussetzungen vorliegen, ist im Rahmen einer Einzelfallentscheidung nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu entscheiden.