Die Europäische Union (EU) bietet Schulen und Kindertageseinrichtungen die Möglichkeit, sich an folgenden Programmen zur Förderung gesunder Ernährungsgewohnheiten zu beteiligen.
EU-Schulmilchprogramm (bis Schuljahr 2016/2017)VO (EU) 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013; SchulmilchDurchfV vom 21. Mai 2015; keine gesonderte LandesRL
EU-Schulobst- und -gemüseprogramm (bis Schuljahr 2016/2017)VO (EU) 1308/2013 ; SchulobstRL-HB/NI, VORIS: Erlass des ML vom 18. August 2015, 105.2-6312/139-3
EU-Schulprogramm (ab Schuljahr 2017/2018; Bündelung der Programme zu 1. und 2.).Durchf.VO (EU) 2017/39 und Delegierte VO (EU) 2017/40 der Kommission vom 3. November 2016; LwErzSchulproG vom 13. Dezember 2016; keine gesonderte LandesRL für Niedersachsen
Hierfür werden festgelegte Beihilfen an die Lieferer gezahlt. Die Abgabe der förderfähigen bereitgestellten Erzeugnisse an die Kinder erfolgt im Rahmen der vorgenannten EU-Programme zu 2. und 3. kostenlos.
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