Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben sich mit der Frage befasst, wie Zahlungen der Kommunen an Verkehrsunternehmen trotz Schulschließungen während der Corona-Krise umsatzsteuerlich zu behandeln sind.
Verkehrsunternehmen werden regelmäßig von den Aufgabenträgern mit der Schülerbeförderung beauftragt und grundsätzlich nur für die durchgeführten Fahrten von diesen bezahlt. Aufgrund der Schulschließungen anlässlich der COVID-19-Pandemie wurden die Beförderungsleistungen eingestellt. Um die negativen finanziellen Auswirkungen der Corona-Krise bei den Verkehrsunternehmen zu mindern, kommen die Aufgabenträger auch in dieser Krisenzeit für die entstehenden Kosten der Verkehrsunternehmen auf, obwohl die Verkehrsmittel nicht wie vertraglich vereinbart eingesetzt werden.
Es gilt Folgendes:
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