Landesamt für Steuern Niedersachsen - Verfügung vom 21.04.2020 VI 304 - S 2137-345
Landesamt für Steuern Niedersachsen - Verfügung vom 21.04.2020 (VI 304 - S 2137-345) - DRsp Nr. 2020/80273
Landesamt für Steuern Niedersachsen, Verfügung vom 21.04.2020 - Aktenzeichen VI 304 - S 2137-345
DRsp Nr. 2020/80273
allgemeine Vorschriften: Körperschaftsteuerliche Behandlung von Fremdwährungsverlusten in Konzernfällen; Anwendung des § 8b Abs. 3 Satz 4 ff. KStG bei fremdüblicher Absicherung von Kursverlusten
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