Das BMF-Schreiben vom 14. Januar 2015 (BStBl 2015 I S. 83) nimmt ausführlich zur Erstattungsberechtigung bei zusammen veranlagten Ehegatten/Lebenspartner/-innen sowie zur Reihenfolge der Anrechnung von Steuerabzugsbeträgen und geleisteten Vorauszahlungen bei Einzelveranlagung nach § 26a EStG Stellung. Zur Umsetzung des Schreibens gebe ich folgende Hinweise:
Bei der Aufteilung eines Erstattungsanspruchs haben die Veranlagungsstellen und die Einheitlichen Erhebungsstellen (ErSt) eng zusammenzuarbeiten. Für die Berechnung der Aufteilungsbeträge stehen LStN-Vorlagen zur Anrechnung von Vorauszahlungen bei Ehegatten/Lebenspartner/-innen(LStN-Vorlagen/Abgabenordnung_LStN/“Aufteilung_Restguthaben_und_Anrechnung_Vorauszahlungen_bei_Ehegatten“) zur Verfügung.
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