Autor: Prof. Dr. Peter Mann |
Bei der Speicherung der Rechnungen auf Datenträgern ist die Lebensdauer dieser zu berücksichtigen. Diese muss in jedem Fall der Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren genügen. Es ist zu bedenken, dass im Einzelfall auch eine längere Aufbewahrungspflicht in Betracht kommen kann. Bei Archivierung auf beschreibbaren CDs oder DVDs gibt es noch keine völlig belastbaren Erfahrungen hinsichtlich der Langzeitlebensdauer.
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