Lehre, Besuch der Fachoberschule und Studium als einheitliche Berufsausbildung
BGH, Urteil vom 10.10.1990 - Aktenzeichen XII ZR 111/89
DRsp Nr. 1992/1013
Lehre, Besuch der Fachoberschule und Studium als einheitliche Berufsausbildung
Die Ausbildungsabschnitte Lehre - Besuch der Fachoberschule - Studium an der Fachhochschule sind als einheitliche Berufsausbildung zu qualifizieren und von den Eltern zu finanzieren, falls das Kind bereits bei Beginn der Lehre erkennbar das Ziel hatte, zu studieren.