Autor: Diplom-Finanzwirt Jochen Wenning |
Verwertungsgesellschaften und Urheber führen in den Fällen der §§
Urheber ist nach §
Der Urheber hat das ausschließliche Recht, sein Werk in körperlicher Form zu verwerten (§§
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|