Leistungsempfänger

Autorin: Diplom-Finanzwirtin Rabea Schwarz

Leistungsempfänger

Leistungsempfänger i.S.d. § 13b Abs. 2 Nr. 3 UStG sind Unternehmer und juristische Personen des öffentlichen Rechts. Privatpersonen fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 13b UStG. Der Wechsel der Steuerschuldnerschaft kann nicht eintreten, wenn die Leistung für den nicht unternehmerischen Bereich bezogen wird. Voraussetzung für den Wechsel ist, dass ein wirksamer Verzicht auf die Steuerbefreiung (Option) vorliegt. Ein Verzicht ist gem. § 9 Abs. 1 UStG nur möglich, wenn die Leistung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird. Somit wechselt die Steuerschuldnerschaft nicht gem. § 13b Abs. 2 Nr. 3 UStG, wenn die Leistung für den nicht unternehmerischen Bereich bezogen wird (vgl. BFH, Urt. v. 20.07.1988, BStBl II, 915 und v. 28.02.1996, BStBl II, 459).