Leistungsempfänger

Autorin: Diplom-Finanzwirtin Rabea Schwarz

Leistungsempfänger

Leistungsempfänger bei Lieferungen von Gas über das Erdgasnetz, Elektrizität, Kälte, Wärme durch einen im Ausland ansässigen Unternehmer i.S.d. § 13b Abs. 2 Nr. 5a UStG sind gem. § 13b Abs. 5 Satz 1 UStG Unternehmer unter den Bedingungen des § 3g UStG, nicht aber juristische Personen des öffentlichen Rechts (§ 13b Abs. 5 Satz 1 UStG). Privatpersonen fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 13b UStG.

Leistungsempfänger bei Lieferungen von Gas oder Elektrizität über das Erdgasnetz durch einen im Inland ansässigen Unternehmer i.S.d. § 13b Abs. 2 Nr. 5b UStG sind gem. § 13b Abs. 5 Satz 3 und 4 UStG Unternehmer, die selbst Erdgas über das Erdgasnetz oder Elektrizität liefern (sog. Wiederverkäufer i.S.d. § 3g Abs. 1 UStG, vgl. Abschn. 13b.3a UStAE). Als Nachweis hierfür ist der Vordruck UST 1 TH zu verwenden.

Kein Wechsel der Steuerschuldnerschaft i.S.d. § 13b Abs. 2 Nr. 5b tritt ein, wenn es sich um Lieferungen von Erdgas und Elektrizität handelt, die ausschließlich an den nicht unternehmerischen Bereich von juristischen Personen des öffentlichen Rechts erbracht werden, auch wenn diese im Rahmen von Betrieben gewerblicher Art als Wiederverkäufer von Erdgas bzw. Elektrizität i.S.v. §  Abs.  unternehmerisch tätig sind (vgl. §  Abs.  Satz 11 und Abschn. 13b.3a Abs.  ).