Leistungsempfänger

Autorin: Diplom-Finanzwirtin Rabea Schwarz

Leistungsempfänger

Leistungsempfänger i.S.d. § 13b Abs. 2 Nr. 8 UStG sind gem. § 13b Abs. 5 Satz 5 UStG Unternehmer, die selbst nachhaltig Gebäudereinigungsleistungen erbringen. Mit Wirkung vom 01.10.2014 tritt die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft unabhängig davon ein, ob die von einem im Inland ansässigen Unternehmen und im Inland erbrachten Gebäudereinigungsleistungen für eine von ihm erbrachte Gebäudereinigungsleistung verwendet werden (§ 13b Abs. 5 Satz 5 UStG). Privatpersonen fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 13b UStG. Ein Wechsel der Steuerschuldnerschaft i.S.d. § 13b Abs. 2 Nr. 8 UStG kann nach dem BFH-Urteil vom 22.08.2013 (V R 37/10, BStBl II 2014, 128) nicht mehr eintreten, wenn die Leistung für den nicht unternehmerischen Bereich erbracht wird (vgl. BMF-Schreiben v. 05.02.2014 - IV D 3 - S 7279/11/10002 (2014/0120973) und v. 08.05.2014 - IV D 3 - S 7279/11/10002-03 (2014/0419586)).