Nach BGHZ 30, 132, 139 = MDR 1959, 738 dürfen Knaben mit Ausnahme des Beivornamens "Maria" keine weiblichen Vornamen erhalten. Zu der Eintragung geschlechtsneutraler Vornamen bei ausländischem Namensstatut vgl. auch OLG Karlsruhe, NJW-RR 1989, 1030 und OLG Düsseldorf, NJW-RR 1989, 1033.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|