Autorin: Diplom-Finanzwirtin Rabea Schwarz |
Hinsichtlich der Erstellung von Hausanschlüssen durch ein Wasserversorgungsunternehmen an das Wasserverteilungsnetz der jeweiligen Hauseigentümer hat der BFH mit seinem Urteil vom 08.10.2008 - V R 61/03 die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes gem. § 12 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. Nr. 34 der Anlage 2 zu § 12 UStG bejaht. Der BFH folgt in seinem Urteil somit dem Urteil des EuGH vom 03.04.2008 (
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