Mit der (innergemeinschaftlichen) Güterbeförderung in Zusammenhang stehende sonstige Leistung (§ 3b Abs. 2 UStG)

Autor: Diplom-Finanzwirt Dieter Spangenberg

Mit der (innergemeinschaftlichen) Güterbeförderung in Zusammenhang stehende sonstige Leistung (§ 3b Abs. 2 UStG)

Die Gruppe der mit einer Beförderung in Zusammenhang stehenden Leistungen umfasst insbesondere das Beladen, Entladen, Umschlagen und Lagern von Gegenständen. Aber auch alle anderen Leistungen, wie z.B. das Reparieren von Verpackungen, das Gestellen von Kränen, Hubwagen, Staplerfahrzeugen oder Flaschenzügen, die Vornahme von Gewichtsprüfungen, die Durchführung von Kennzeichnungen, die Anbringung von Plomben, das Ziehen von Proben, das Sortieren, Umpacken oder Wiegen von Waren fallen in diese Gruppe, wenn die Leistungen mit der Beförderung eines Gegenstands in engem Zusammenhang stehen. Sofern solche Leistungen Nebenleistungen zu einer Güterbeförderung darstellen, teilen sie deren umsatzsteuerliches Schicksal. Dies ist i.d.R. dann der Fall, wenn diese Leistungen vom Beförderungsunternehmer selbst erbracht werden.