FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 04.11.2008 7 K 7451/04 B
Normen:
UStG 1999 § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; UStG 1999 § 15 Abs. 2; UStG 1999 § 9 Abs. 1; UStG 1993 i.d.F. d. StMBG § 9 Abs. 2; UStG 1993 i.d.F. d. StMBG § 9 Abs. 4 Nr. 12 Buchst. a; UStG 1993 i.d.F. d. StMBG § 14; EWGRL 388/77 Art. 4;
Fundstellen:
EFG 2009, 1158
Nachweis der Absicht zur umsatzsteuerpflichtigen Vermietung eines zu errichtenden Bürogebäudes; Auslegung eines Mietvertrags entgegen dem Wortlaut; Zeitpunkt der Zuordnung von Vorsteuerbeträgen zur umsatzsteuerpflichtigen Tätigkeit; Zuordnungsentscheidung und Bekanntgabe an das FA
FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.11.2008 - Aktenzeichen 7 K 7451/04 B
DRsp Nr. 2009/13303
Nachweis der Absicht zur umsatzsteuerpflichtigen Vermietung eines zu errichtenden Bürogebäudes; Auslegung eines Mietvertrags entgegen dem Wortlaut; Zeitpunkt der Zuordnung von Vorsteuerbeträgen zur umsatzsteuerpflichtigen Tätigkeit; Zuordnungsentscheidung und Bekanntgabe an das FA
1. Schließt der ein Bürogebäude errichtende Unternehmer mit einem Leistungsempfänger, der das Grundstück nicht ausschließlich zur Erzielung umsatzsteuerpflichtiger Umsätze verwendet oder zu verwenden beabsichtigt, einen Mietvertrag, der formal die gesamte Grundstücksfläche umfasst, kann der Mietvertrag nach dem beabsichtigten wirtschaftlichen Gehalt dahingehend auszulegen sein, dass unter Berücksichtigung der vertraglichen Bestimmungen, der tatsächlichen Durchführung der nicht vollständig entsprechend der Absprachen umgesetzten Verträge und der ausgeführten Handlungen (Zurverfügungstellen von 80 % der Flächen) lediglich 80 % der Gesamtfläche an diesen Leistungsempfänger vermietet werden.
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