Autor: Diplom-Finanzwirt Udo Vanheiden |
Die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung sind gem. § 4 Nr. 5 Satz 3 und 4 UStG vom Unternehmer nachzuweisen. Der Buchnachweis stellt eine materiell-rechtliche Voraussetzung für die Steuerbefreiung dar. Das Bundesministerium der Finanzen hat daher mit Zustimmung des Bundesrats in § 22 UStDV durch Rechtsverordnung festgelegt, wie der Nachweis zu führen ist. Gemäß § 22 Abs. 1 i.V.m. § 13 Abs. 1 UStDV muss der Unternehmer die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung im Geltungsbereich der UStDV buchmäßig nachweisen. Die Voraussetzungen müssen eindeutig und leicht nachprüfbar aus der Buchführung ersichtlich sein (Abschn. 4.5.4 Abs. 1 UStAE). Gemäß § 22 Abs. 2 UStDV hat der Unternehmer aufzuzeichnen:
Je nach vermitteltem Umsatz ergeben sich noch zusätzliche Anforderungen an die Nachweise für die Steuerbefreiung:
| Zusätzliche Aufzeichnung | ||||
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